Deutsch- und Integrationskurse A1 - B1 (BAMF)

Die Vera-Bildung ist ein BAMF Zugelassener Integrationskursträger mit Hauptsitz in Göppingen und Niederlassung in Esslingen.

Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgende Kurse und Prüfungen an:

  • Allgemeine Integrationskurse
  • Alphabetisierungskurse
  • Elternkurse
  • Intensivkurse
  • Abendkurse
  • Orientierungskurse
  • DTZ-Prüfungen
  • Test "Leben in Deutschland"

Inhaltliche Gestaltung der Integrationskurse

Ein Integrationskurs ist aufgeteilt in zwei Abschnitte und gliedert sich wie folgt:

  • Sprachkurs 600 UE
  • Orientierungskurs 100 UE

Der allgemeine Integrationskurs verfügt somit über 700 UE.

Die Eltern- und Alphabetisierungskurse beinhalten 1000 UE, da deren Ausrichtung mehr auf Teilnehmer*innen gerichtet ist, deren Lernvoraussetzungen sich eher langsamer gestalten, als im Vergleich zu den allgemeinen Integrationskursen.

Diese 1000 UE setzen sich aus 900 UE Sprachkurs und 100 UE Orientierungskurs zusammen.

Voraussetzungen für einen Sprachkurs

  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis
  • Spätaussiedler
  • Verpflichtung ARGE / ABH

Was kostet ein Integrationskurs?

Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Angehörige dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und Ihre Angehörige werden automatisch vom Kostenbeitrag befreit. Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete gem. § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthaltsG sind vom Kostenbeitrag befreit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln, deutsche Staatsbürger und Unionsbürger vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nur für das individuell erste Kursmodul rückwirkend in Betracht. In höheren Modulen wird die Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich am Integrationskurs teilgenommen haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.

Für die Anmeldung des Sprachkurses

Bringen Sie für die Anmeldung zum Sprachkurs bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis (Pass)
  • Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieherinnen: Kopie des Leistungsbescheids SGB XII
  • Wohngeldbescheid (falls vorhanden)

Sie haben Interesse an einem Sprachkurs?

Melden Sie sich bei uns. Hier nehmen Sie Kontakt mit uns auf.